Zu meinem Beitrag Untersuchungsaufforderungen zur Überprüfung der Dienstfähigkeit nicht (mehr) isoliert überprüfbar gibt es eine wichtige Neuigkeit:

Das Bundesverfassungsgericht hat es der Bundesrepublik Deutschland mit einstweiliger Anordnung vom 13.5.2020 (Az. 2 BvR 652/20) bis zum Abschluss des Verfassungsbeschwerdeverfahrens, längstens für sechs Monate, untersagt, die Dienstfähigkeit des Beschwerdeführers auf der Grundlage der Anordnung vom 2.12.2019 untersuchen zu lassen.

Damit ist zwar keine Tendenz zu erkennen, ob das Bundesverfassungsgericht die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, der sich die Verwaltungsgerichte angeschlossen haben, als verfassungswidrig erachtet. Denn es wies darauf hin, dass der Ausgang des Hauptsacheverfahrens offen ist und die Eilentscheidung lediglich auf Grundlage einer Folgenabwägung erging. Im Hinblick auf die gravierenden Folgen für die betroffenen Beamtinnen und Beamten ist es jedoch zu begrüßen, dass diese Rechtsprechung schon bald einer eingehenden verfassungsrechtlichen Überprüfung unterzogen wird.

Martin Brilla
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht

 

 

Martin Brilla · Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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