Bundesverwaltungsgericht: Integrationsamt muss bei vorzeitiger Zurruhesetzung nicht beteiligt werden
Mit Urteil vom 7.7.2022 (Az. 2 A 4.21) hat das Bundesverwaltungsgericht die Frage, ob das Integrationsamt bei der Versetzung eines schwerbehinderten Lebenszeitbeamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nach Maßgabe des § 168 SGB IX zu beteiligen ist, ausdrücklich verneint. Etwas anderes ergäbe sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 9. März 2017 – C-406/15,...