Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, rechne ich gerne über diese ab und stelle auch die entsprechende Deckungsanfrage, ohne dies gesondert zu berechnen. Leider gibt es einige wenige Versicherer, die eine Kostenzusage offenbar als Ausnahmefall ansehen und immer wieder neue Gründe anführen, warum sie nicht eintreten wollen. Ich bitte um Verständnis, dass ich langwierige Auseinandersetzungen, die zum Glück nur selten sind, nicht kostenfrei durchführen kann. In diesem Fall würde ich mich an Sie wenden, um gemeinsam eine Lösung zu erzielen.

„Die Rechtsschutzversicherung trägt das doch alles?!“

Manche Mandanten gehen davon aus, dass sie mit einem Rechtsschutzvertrag von vornherein keine Kosten tragen müssen oder höchstens die Selbstbeteiligung (dazu unten mehr). Dies ist ein Irrtum: Als Auftraggeber sind Sie mein Vertragspartner und damit auch im Hinblick auf meine Kosten mein primärer Ansprechpartner. Das kennen Sie vielleicht von der privaten Krankenversicherung: Die Arztrechnungen müssen Sie selbst bezahlen; die Versicherung erstattet diese erst im Nachhinein, und dann mitunter nur teilweise.

Auch wenn Sie die Rechtsschutzversicherung vor Jahren oder gar Jahrzehnten in der Hoffnung abgeschlossen haben, dass Sie nie mit Anwaltskosten belastet werden, gibt es nicht wenige Gründe, warum die Versicherung nicht eintrittspflichtig sein könnte. Zum Teil versuchen die Versicherer auch, diese Gründe vorzuschieben, um nicht zahlen zu müssen. Ob zu Recht, muss dann im Einzelnen geprüft werden.

Eine erste Einschätzung, ob Ihr Versicherer den Fall übernehmen wird, kann ich meistens schon im Beratungsgespräch geben, wenn es um bekannte Versicherungen und typische Gestaltungen geht. Es versteht sich von selbst, dass ich möglichst alles oder jedenfalls so viel wie möglich über Ihre Rechtsschutzversicherung abrechne, was häufig auch gelingt. Dies kann ich aber nicht garantieren, denn es gibt in Deutschland ca. 30 Rechtsschutzversicherer, die alle unterschiedliche Rechtsschutzbedingungen haben. Hinzu kommen unterschiedliche Vertragsgestaltungen, wo das eine überraschend versichert, das andere überraschend ausgeschlossen ist. Das kann ich nicht alles im Blick haben, zumal die Versicherungsbedingungen ständig geändert werden.

Auch wenn ich mich selbstverständlich in Ihrem Interesse bemühe, den Versicherer – notfalls aus Kulanz – zur Zahlung zu bewegen, gilt letztlich jedoch, dass Sie als mein Auftraggeber für meine Kosten gerade stehen müssen.

Transparenz ist mir wichtig – fragen Sie mich!

Meine Mandanten wissen, dass ich für ihre Fragen stets ein offenes Ohr habe. Auch wenn ich von vornherein versuche, die üblichen Fragen bezüglich des Honorars von mir aus anzusprechen: Ich kann nicht wissen, ob Ihnen etwas unklar ist. Deshalb sprechen Sie mich bitte an – per E-Mail oder am Telefon. Ich kümmere mich so schnell wie möglich um Ihr Anliegen.

Freie Anwaltswahl

Viele Rechtsschutzversicherer unterhalten mittlerweile „Hotlines“, die einen Anwalt empfehlen. Dabei sollten Sie wissen, dass die Rechtsschutzversicherer nicht immer Fachanwälte empfehlen, sondern vielfach Kollegen, mit denen die Versicherung ein Gebührenabkommen abgeschlossen hat, welches deutlich unter den gesetzlichen Gebühren liegt. Mit anderen Worten: Die Empfehlung beruht nicht auf Erwägungen bezüglich der Qualifikation, sondern aus wirtschaftlichen Motiven! Sie sollten deshalb überlegen, ob Sie sich das Recht der freien Anwaltswahl nehmen lassen. Sie sind auf diese Empfehlungen nicht beschränkt, sondern können sich einen (Fach-)Anwalt Ihrer Wahl aussuchen.

Wichtig: Als Versicherungsnehmer haben Sie das Recht der freien Anwaltswahl! Sie sind nicht verpflichtet, vorher beim Rechtsschutzversicherer anzurufen oder einen vom Versicherer benannten oder empfohlenen Anwalt zu nehmen.

Die Deckungszusage

Im Beratungsgespräch kann ich Ihnen zumeist eine Einschätzung geben, ob Ihre Rechtsschutzversicherung die Kosten übernehmen wird. Allerdings gibt es eine Vielzahl von Vertragsbedingungen, die nicht nur von Versicherung zu Versicherung verschieden sind, sondern sich zudem im Jahre der Jahre und Jahrzehnte immer wieder ändern. Wenn Sie sicher gehen wollen, können Sie vorab bei Ihrer Rechtsschutzversicherung erfragen, ob in Ihrem Fall eine Vertretung oder zumindest eine Erstberatung bezahlt wird.

Die Selbstbeteiligung

Haben Sie allerdings – wie dies in den meisten aktuellen Verträgen der Fall ist – eine Selbstbeteiligung vereinbart, sollten Sie damit vielleicht abwarten. Liegt meine Vergütung nämlich unterhalb des Selbstbehalts, ist es womöglich sinnvoller, wenn ich mit Ihnen direkt abrechne. Denn dann müssten Sie diesen anfallenden Betrag eh selbst zahlen. Es wäre dann unsinnig, durch eine Anfrage bei Ihrem Rechtsschutzversicherer Ihren Vertrag unnötig zu belasten. Wenn ich deshalb ausdrücklich nach Selbstbehalten frage, geschieht dies letztlich in Ihrem eigenen Interesse.

 

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