Tag: Dienstunfähigkeit

OVG NRW: Vorsicht bei Nebentätigkeit während der Dienstunfähigkeit!

Ein Beamter, der seit Jahren dienstunfähig ist, übte dennoch eine Vortragstätigkeit aus. Dies durfte ihm – so das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen im Beschluss vom 28.02.2023 (Az. 6 B 83/23) –  untersagt werden. Das OVG NRW bestätigte damit die Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts, dass „auch eine grundsätzlich zulässige und im öffentlichen Interesse stehende Nebentätigkeit … wegen der Beeinträchtigung dienstlicher Interessen gemäß §...

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Bundesverwaltungsgericht: Grundlegende Entscheidung zur Reaktivierung

Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 15.11.2022 (2 C 4.21)  einige grundlegende Fragen geklärt: Der Antrag eines Ruhestandsbeamten auf erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nach § 29 Abs. 1 BeamtStG muss entgegen der Auffassung einiger Gerichte nicht schriftlich gestellt werden. Der Dienstherr darf mit der Reaktivierung nicht solange warten, bis er einen passenden Dienstposten gefunden hat. Nach einem Antrag und...

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Bundesverwaltungsgericht: Integrationsamt muss bei vorzeitiger Zurruhesetzung nicht beteiligt werden

Mit Urteil vom 7.7.2022 (Az. 2 A 4.21) hat das Bundesverwaltungsgericht die Frage, ob das Integrationsamt bei der Versetzung eines schwerbehinderten Lebenszeitbeamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nach Maßgabe des § 168 SGB IX zu beteiligen ist, ausdrücklich verneint. Etwas anderes ergäbe sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 9. März 2017 – C-406/15,...

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Bundesverfassungsgericht: Gegen Untersuchungsanordnungen im Zurruhesetzungsverfahren muss vorbeugender Rechtsschutz gewährt werden

Nach seiner ersten Entscheidung, in der es nur bedingt deutlich wurde, hat sich das Bundesverfassungsgericht nunmehr klar geäußert (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 14. Januar 2022 – 2 BvR 1528/21): In der Vergangenheit hatten die Verwaltungsgerichte gegen eine als rechtswidrig erachtete Untersuchungsanordnung regelmäßig (einstweiligen) Rechtsschutz gewährt. Zwar sei eine Untersuchungsanordnung eine behördliche Verfahrenshandlung im Sinne des § 44a Satz 1 VwGO,...

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Neue Entscheidungen des OVG NRW zur amtsärztlichen Untersuchung

Wenn es um die vorzeitige Zurruhesetzung von Beamtinnen und Beamten wegen Dienstunfähigkeit geht, hat die amtsärztliche Untersuchung naturgemäß eine ganz zentrale Funktion. Deshalb ist es wichtig, die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte im Blick zu behalten und die Dienstherren, die diese häufig nicht kennen oder missachten, nachhaltig darauf hinzuweisen, um die Interessen der Mandantinnen und Mandanten zu wahren. Deshalb sollte man diese...

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Vorbeugender Rechtsschutz gegen Untersuchungsanordnungen im Zurruhesetzungsverfahren – Umdenken beim OVG NRW?

Neues zu den Beitragen Weiteres Oberverwaltungsgericht lässt vorbeugenden Rechtsschutz gegen Untersuchungsanordnungen im Zurruhesetzungsverfahren zu und Untersuchungsaufforderungen zur Überprüfung der Dienstfähigkeit nicht (mehr) isoliert überprüfbar : Während das erstinstanzliche VG Düsseldorf den Antrag auf Feststellung, dass die Beamtin vorläufig – bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache – nicht verpflichtet sei, sich einer weiteren ärztlichen Untersuchung beim Gesundheitsamt zu unterziehen, als...

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Interessante Entscheidung des OVG NRW zur amtsärztlichen Untersuchung

Nicht selten berichten Mandanten von ihrem Untersuchungstermin und sind der Auffassung, die Amtsärztin bzw. der Amtsarzt sei „befangen“. Der – so der richtige Ausdruck – Voreingenommenheit des Amtsarztes widmen die Behörden und die erstinstanzlichen Gerichte erfahrungsgemäß nur ein geringes Augenmerk. Insofern könnte der nachstehende Satz im Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 20.8.2021 – 6 B 1155/21 vielleicht hilfreich sein: Im Übrigen...

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Aktuelle Rechtsprechung zur Suchpflicht des Dienstherrn vor einer Zurruhesetzung

§ 26 Abs. 1 Satz 3 des Beamtenstatusgesetz (BeamtStG) stellt klar, dass nicht in den Ruhestand versetzt wird, wer anderweitig verwendbar ist. Eine entsprechende Regelung für die Bundesbeamten enthält § 44 Abs. 1 Satz 3 Bundesbeamtengesetz (BBG). Wann eine „anderweitige Verwendung“ möglich ist, bestimmt § 26 Abs. 2 BeamtStG bzw. § 44 Abs. 2 BB, nämlich dann, wenn ein anderes...

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Weiteres Oberverwaltungsgericht lässt vorbeugenden Rechtsschutz gegen Untersuchungsanordnungen im Zurruhesetzungsverfahren zu

Zum Beitrag Untersuchungsaufforderungen zur Überprüfung der Dienstfähigkeit nicht (mehr) isoliert überprüfbar gibt es eine weitere wichtige Neuigkeit: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden (Beschluss vom 11. Juni 2021 – OVG 4 S 6/21), dass Untersuchungsanordnungen im Zurruhesetzungsverfahren isoliert angreifbar sind. Dabei nimmt es ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 21. Oktober 2020 – 2 BvR 652/20 – und Kammerentscheidungen...

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Amtsärztliche Gutachten und die ärztliche Schweigepflicht

Nicht selten sind die Gesundheitsämter sehr „auskunftsfreudig“ gegenüber ihren Auftraggebern, den Dienstherrn. Bislang unerreicht blieb eine Amtsärztin, die  im September 2020 nach einer Untersuchung zur Beurteilung der Dienstfähigkeit auf 7 Seiten (!) sehr detaillierte Angaben über die Erkrankungen des Beamten inklusive der Anamnese und des Befundes an den Dienstherrn weitergeleitet hatte. Grundsätzlich fallen sämtliche Diagnosen und Einzelheiten einer Erkrankung unter...

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