Weiteres Oberverwaltungsgericht lässt vorbeugenden Rechtsschutz gegen Untersuchungsanordnungen im Zurruhesetzungsverfahren zu
Zum Beitrag Untersuchungsaufforderungen zur Überprüfung der Dienstfähigkeit nicht (mehr) isoliert überprüfbar gibt es eine weitere wichtige Neuigkeit: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden (Beschluss vom 11. Juni 2021 – OVG 4 S 6/21), dass Untersuchungsanordnungen im Zurruhesetzungsverfahren isoliert angreifbar sind. Dabei nimmt es ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 21. Oktober 2020 – 2 BvR 652/20 – und Kammerentscheidungen...