Bundesverwaltungsgericht: Verweigerung der amtsärztlichen Untersuchung ist riskant
In einer seiner Entscheidung vom 27.06.2024 hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit den Folgen der Verweigerung einer angeordneten ärztlichen Untersuchung befasst. Die wesentlichen Punkte: Der Dienstherr ist berechtigt, aus der unberechtigten Weigerung des Beamten zur Mitwirkung an einer ärztlichen Untersuchung auf seine Dienstunfähigkeit zu schließen. Aus §§ 427, 444 und 446 ZPO folgt der allgemeine, auch im Verwaltungsverfahren geltende Rechtsgrundsatz, dass das...
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