Tag: Amtsärztliche Untersuchung

Bundesverwaltungsgericht: Verweigerung der amtsärztlichen Untersuchung ist riskant

In einer seiner Entscheidung vom 27.06.2024 hat sich das Bundesverwaltungsgericht mit den Folgen der Verweigerung einer angeordneten ärztlichen Untersuchung befasst. Die wesentlichen Punkte: Der Dienstherr ist berechtigt, aus der unberechtigten Weigerung des Beamten zur Mitwirkung an einer ärztlichen Untersuchung auf seine Dienstunfähigkeit zu schließen. Aus §§ 427, 444 und 446 ZPO folgt der allgemeine, auch im Verwaltungsverfahren geltende Rechtsgrundsatz, dass das...

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Bundesverwaltungsgericht: Integrationsamt muss bei vorzeitiger Zurruhesetzung nicht beteiligt werden

Mit Urteil vom 7.7.2022 (Az. 2 A 4.21) hat das Bundesverwaltungsgericht die Frage, ob das Integrationsamt bei der Versetzung eines schwerbehinderten Lebenszeitbeamten in den Ruhestand wegen Dienstunfähigkeit nach Maßgabe des § 168 SGB IX zu beteiligen ist, ausdrücklich verneint. Etwas anderes ergäbe sich auch nicht aus der Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union (Urteil vom 9. März 2017 – C-406/15,...

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Bundesverfassungsgericht: Gegen Untersuchungsanordnungen im Zurruhesetzungsverfahren muss vorbeugender Rechtsschutz gewährt werden

Nach seiner ersten Entscheidung, in der es nur bedingt deutlich wurde, hat sich das Bundesverfassungsgericht nunmehr klar geäußert (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 14. Januar 2022 – 2 BvR 1528/21): In der Vergangenheit hatten die Verwaltungsgerichte gegen eine als rechtswidrig erachtete Untersuchungsanordnung regelmäßig (einstweiligen) Rechtsschutz gewährt. Zwar sei eine Untersuchungsanordnung eine behördliche Verfahrenshandlung im Sinne des § 44a Satz 1 VwGO,...

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Neue Entscheidungen des OVG NRW zur amtsärztlichen Untersuchung

Wenn es um die vorzeitige Zurruhesetzung von Beamtinnen und Beamten wegen Dienstunfähigkeit geht, hat die amtsärztliche Untersuchung naturgemäß eine ganz zentrale Funktion. Deshalb ist es wichtig, die Rechtsprechung der Verwaltungsgerichte im Blick zu behalten und die Dienstherren, die diese häufig nicht kennen oder missachten, nachhaltig darauf hinzuweisen, um die Interessen der Mandantinnen und Mandanten zu wahren. Deshalb sollte man diese...

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Vorbeugender Rechtsschutz gegen Untersuchungsanordnungen im Zurruhesetzungsverfahren – Umdenken beim OVG NRW?

Neues zu den Beitragen Weiteres Oberverwaltungsgericht lässt vorbeugenden Rechtsschutz gegen Untersuchungsanordnungen im Zurruhesetzungsverfahren zu und Untersuchungsaufforderungen zur Überprüfung der Dienstfähigkeit nicht (mehr) isoliert überprüfbar : Während das erstinstanzliche VG Düsseldorf den Antrag auf Feststellung, dass die Beamtin vorläufig – bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache – nicht verpflichtet sei, sich einer weiteren ärztlichen Untersuchung beim Gesundheitsamt zu unterziehen, als...

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Interessante Entscheidung des OVG NRW zur amtsärztlichen Untersuchung

Nicht selten berichten Mandanten von ihrem Untersuchungstermin und sind der Auffassung, die Amtsärztin bzw. der Amtsarzt sei „befangen“. Der – so der richtige Ausdruck – Voreingenommenheit des Amtsarztes widmen die Behörden und die erstinstanzlichen Gerichte erfahrungsgemäß nur ein geringes Augenmerk. Insofern könnte der nachstehende Satz im Beschluss des OVG Nordrhein-Westfalen vom 20.8.2021 – 6 B 1155/21 vielleicht hilfreich sein: Im Übrigen...

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Weiteres Oberverwaltungsgericht lässt vorbeugenden Rechtsschutz gegen Untersuchungsanordnungen im Zurruhesetzungsverfahren zu

Zum Beitrag Untersuchungsaufforderungen zur Überprüfung der Dienstfähigkeit nicht (mehr) isoliert überprüfbar gibt es eine weitere wichtige Neuigkeit: Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat entschieden (Beschluss vom 11. Juni 2021 – OVG 4 S 6/21), dass Untersuchungsanordnungen im Zurruhesetzungsverfahren isoliert angreifbar sind. Dabei nimmt es ausdrücklich auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (Kammerbeschluss vom 21. Oktober 2020 – 2 BvR 652/20 – und Kammerentscheidungen...

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Amtsärztliche Gutachten und die ärztliche Schweigepflicht

Nicht selten sind die Gesundheitsämter sehr „auskunftsfreudig“ gegenüber ihren Auftraggebern, den Dienstherrn. Bislang unerreicht blieb eine Amtsärztin, die  im September 2020 nach einer Untersuchung zur Beurteilung der Dienstfähigkeit auf 7 Seiten (!) sehr detaillierte Angaben über die Erkrankungen des Beamten inklusive der Anamnese und des Befundes an den Dienstherrn weitergeleitet hatte. Grundsätzlich fallen sämtliche Diagnosen und Einzelheiten einer Erkrankung unter...

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Bundesverfassungsgericht erlässt einstweilige Anordnung bezüglich einer Untersuchungsaufforderung zur Überprüfung der Dienstfähigkeit

Zu meinem Beitrag Untersuchungsaufforderungen zur Überprüfung der Dienstfähigkeit nicht (mehr) isoliert überprüfbar gibt es eine wichtige Neuigkeit: Das Bundesverfassungsgericht hat es der Bundesrepublik Deutschland mit einstweiliger Anordnung vom 13.5.2020 (Az. 2 BvR 652/20) bis zum Abschluss des Verfassungsbeschwerdeverfahrens, längstens für sechs Monate, untersagt, die Dienstfähigkeit des Beschwerdeführers auf der Grundlage der Anordnung vom 2.12.2019 untersuchen zu lassen. Damit ist zwar...

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OVG NRW zu den Anforderungen an ein amtsärztliches Gutachten

Im Beschluss vom 24.7.2019 (6 A 696/17) hat sich das Oberverwaltungsgericht NRW u.a. zu den Anforderungen an ein im Zurruhesetzungsverfahren verwendetes amtsärztliches Gutachten geäußert: Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird insoweit geltend gemacht, das amtsärztliche Gutachten vom 4. Mai 2015 vermittle die notwendigen sachlichen Grundlagen für eine Entscheidungsfindung nicht. Es sei nicht hinreichend und nachvollziehbar begründet. Ferner sei...

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