Vorbeugender Rechtsschutz gegen Untersuchungsanordnungen im Zurruhesetzungsverfahren – Umdenken beim OVG NRW?
Neues zu den Beitragen Weiteres Oberverwaltungsgericht lässt vorbeugenden Rechtsschutz gegen Untersuchungsanordnungen im Zurruhesetzungsverfahren zu und Untersuchungsaufforderungen zur Überprüfung der Dienstfähigkeit nicht (mehr) isoliert überprüfbar :
Während das erstinstanzliche VG Düsseldorf den Antrag auf Feststellung, dass die Beamtin vorläufig – bis zu einer Entscheidung in der Hauptsache – nicht verpflichtet sei, sich einer weiteren ärztlichen Untersuchung beim Gesundheitsamt zu unterziehen, als nach § 44a VwGO unzulässig erachtete und dabei auf die entsprechende Auffassung des Bundesverwaltungsgerichts Bezug nahm (VG Düsseldorf, Beschluss vom 8.12.2021 – 2 L 2582/21), gab das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 8.12.2021 – 6 B 1870/21) dem Antrag statt und bezeichnete ihn ausdrücklich als zulässig. Allerdings wird dies wegen der besonderen Eilbedürftigkeit nicht näher begründet. Ob dies Vorboten einer Positionierung gegen das Bundesverwaltungsgericht sind, bleibt deshalb abzuwarten.
Martin Brilla
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht