Oberverwaltungsgericht NRW zu Abweichungen der Beurteilung von Beurteilungsbeiträgen
Eine – in Anbetracht der erstinstanzlichen Entscheidung offenbar notwendige – Klarstellung zur Frage, wie Beurteilungsbeiträge in einer dienstlichen Beurteilung berücksichtigt werden müssen, hat das OVG NRW (Beschluss vom 31.1.2022 -6 B 1706/21) vorgenommen. Einer der Kernsätze: Weicht eine dienstliche Beurteilung von in einem Beurteilungsbeitrag enthaltenen Tatsachen oder Wertungen ab, ist dies zu begründen. Nicht nur nach den im dortigen Verfahren...
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