Neue Stellenbesetzungs-AV in Nordrhein-Westfalen
Seit dem 1. Dezember 2020 ist eine neue Allgemeine Verfügung zur Stellenbesetzung in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (Stellenbesetzungs-AV) in Kraft. Eine wesentliche Änderung betrifft die Benachrichtigung nicht berücksichtigter Bewerberinnen und Bewerber (intern auch „Zweitsiegernachricht„) genannt. Während früher lediglich ausgeführt werden sollte
Sofern Sie hierzu weitere Auskünfte wünschen, werden Ihnen diese auf Anfrage erteilt.
soll nunmehr auf die Gründe für die Nichtberücksichtigung eingegangen werden:
Dem liegen im Wesentlichen folgende Überlegungen zu Grunde:
…In der überwiegenden Zahl der Fälle wird hier der Hinweis auf eine bessere Beurteilung der/des zum Zuge ge-
kommenen Bewerberin/Bewerbers ausreichen. Hierzu zählen auch die Fälle, in denen die/der zum Zuge ge-
kommene Bewerber/in die formal identische Note in einem höheren Statusamt erzielt hat als die/der Mitbewer-
ber/in oder in denen sich bei identischer Benotung ein Vorsprung erst aufgrund einer Ausschöpfung der dienst-
lichen Beurteilung ergibt.Lediglich in Fällen, in denen weitere wesentliche Auswahlerwägungen zu der Entscheidung über eine Stellen-
besetzung geführt haben, sollten darüber hinausgehende Erläuterungen in Erwägung gezogen werden. In Be-
tracht kommt beispielsweise, dass die/der zum Zuge gekommene Bewerber/in unter dem Gesichtspunkt der
Leistungsentwicklung, mit Rücksicht auf ihr/sein höheres Dienstalter, nach den Regelungen für Menschen mit
Behinderungen oder unter dem Gesichtspunkt der Frauenförderung gemäß § 19 Abs. 6 LBG NRW der/dem
Mitbewerber/in vorgeht.
In der Sache ändert dies wenig, denn zumeist wird die bessere Beurteilung der/des Konkurrentin/Konkurrenten den Ausschlag geben. Das konnten sich die unterlegenen Bewerber auch ohne diesen Hinweis denken.
Hilfreich könnten die allerdings nur äußerst fakultativen („Lediglich in Fällen, in denen …, sollten … in Erwägung gezogen werden“) darüber hinausgehenden Erläuterungen auf andere Gesichtspunkte wie Dienstalter, Behinderung oder Frauenförderung sein. Es bleibt abzuwarten, wie dies umgesetzt wird.
Martin Brilla
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Verwaltungsrecht