OVG NRW zu den Anforderungen an ein amtsärztliches Gutachten
Im Beschluss vom 24.7.2019 (6 A 696/17) hat sich das Oberverwaltungsgericht NRW u.a. zu den Anforderungen an ein im Zurruhesetzungsverfahren verwendetes amtsärztliches Gutachten geäußert: Mit dem Antrag auf Zulassung der Berufung wird insoweit geltend gemacht, das amtsärztliche Gutachten vom 4. Mai 2015 vermittle die notwendigen sachlichen Grundlagen für eine Entscheidungsfindung nicht. Es sei nicht hinreichend und nachvollziehbar begründet. Ferner sei...
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