Abweichungen von einem Beurteilungsbeitrag müssen nachvollziehbar begründet werden
In einem Konkurrentenstreitverfahren hatte das VG Münster (Az. 5 L 1095/19) die vom übergangenen Bewerber begehrte einstweilige Anordnung erlassen. Der Antragsgegner habe den Bewerbungsverfahrensanspruch des Antragstellers verletzt, indem er seiner Auswahlentscheidung eine rechtswidrige Beurteilung des Antragstellers zu Grunde gelegt habe. Die über den Antragsteller erstellte Regelbeurteilung sei rechtswidrig, weil es an der erforderlichen Begründung des Gesamturteils im Hinblick auf den...
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