Bundesverwaltungsgericht: Kein Anspruch auf Durchführung eines Laufbahnaufstiegsverfahrens
Mit Beschluss vom 25.7.2022 – 2 B 14.22 hat das Bundesverwaltungsgericht festgestellt, dass die Entscheidung des Dienstherrn, einen Laufbahnaufstieg zu ermöglichen und in welcher Form und mit wie vielen Stellen dies geschieht, seiner Organisationsgewalt unterfällt: „Das Bereitstellen und die Ausgestaltung von Stellen dient grundsätzlich allein dem öffentlichen Interesse an einer bestmöglichen Erfüllung der öffentlichen Aufgaben. Hierdurch nimmt der Dienstherr keine...
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