Neue Stellenbesetzungs-AV in Nordrhein-Westfalen
Seit dem 1. Dezember 2020 ist eine neue Allgemeine Verfügung zur Stellenbesetzung in der Justiz des Landes Nordrhein-Westfalen (Stellenbesetzungs-AV) in Kraft. Eine wesentliche Änderung betrifft die Benachrichtigung nicht berücksichtigter Bewerberinnen und Bewerber (intern auch „Zweitsiegernachricht„) genannt. Während früher lediglich ausgeführt werden sollte Sofern Sie hierzu weitere Auskünfte wünschen, werden Ihnen diese auf Anfrage erteilt. soll nunmehr auf die Gründe für...