Lehrer: Besitz von Kinderpornographie führt in aller Regel zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis
Mit Urteilen vom 24.10.2019 (2 C 3.18 und 2 C 4.18) hat das Bundesverwaltungsgericht klargestellt, dass der strafbare Besitz von Kinderpornographie durch Lehrer selbst in geringer Menge in Disziplinarverfahren in aller Regel zur Entfernung aus dem Beamtenverhältnis führt. Die zwei Revisionsverfahren betrafen Lehrer im Berliner Landesdienst. Ihnen wurde vorgeworfen, auf privat genutzten Datenträgern kinderpornographische Bild- oder Videodateien besessen zu haben....