Untersuchungsaufforderungen zur Überprüfung der Dienstfähigkeit nicht (mehr) isoliert überprüfbar
Die bis vor kurzem mögliche gerichtliche Überprüfung der Rechtmäßigkeit der Anordnung einer amtsärzlichen Untersuchung dürfte zukünftig nicht mehr zulässig sein. Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Beschluss vom 14.3.2019 (BVerwG 2 VR 5.18) entschieden, dass eine Untersuchungsanordnung zur Feststellung der Dienstfähigkeit eines Beamten im Rahmen eines Zurruhesetzungsverfahrens gemäß § 44a VwGO nicht isoliert angreifbar ist. Falls der Beamte der Anordnung nicht folgt,...