Eine Rechtsschutzversicherung kann sehr hilfreich sein, weil sie das Prozessrisiko* übernimmt:

Meine Mandantin verlangt von der Beklagten Schadensersatz wegen Nichterfüllung eines Ausbildungsvertrages. Der Vertrag sah die Ausbildung meiner Mandantin zur Ergoiherapeutin an der mittlerweile geschlossenen Schule der Beklagten vor.

Nachdem eine vergleichsweise Einigung an der Beklagten scheiterte, verurteilte das Landgericht Aachen die Beklagte mit Urteil 11.1.2019 (Az. 4 O 79/18) zur Zahlung von Schadensersatz in Höhe von 4.476,02 €, womit in erster Instanz dem Klagebegehren weit überwiegend entsprochen wurde. Die Beklagte muss den Großteil der Kosten tragen; die Kosten hinsichtlich der Teilabweisung übernimmt die Rechtsschutzversicherung.

Dennoch ist der Erfolg noch nicht gesichert, denn die Beklagte hat gegen die Entscheidung Berufung eingelegt. Es ist denkbar, dass das OLG Köln die Klage insgesamt abweist – was die Konsequenz hätte, dass meine Mandantin die Kosten beider Instanzen tragen müsste.

Zum Glück hat sie eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen, die das nicht unerhebliche Kostenrisiko für die Durchführung des Prozesses übernimmt. Somit ist das wirtschaftliche Risiko meiner Mandantin auf ihren Selbstbehalt beschränkt.

 

* das Risiko, die Kosten eines Rechtsstreits (Gerichtskosten, gerichtliche Auslagen und sämtlicher Anwaltskosten) tragen zu müssen

 

Photo: Christian Dubovan on Unsplash

Martin Brilla · Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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