Tag: Beschlussverfahren

Dienststelle muss Rechtsanwaltskosten nur in Höhe der gesetzlichen Vergütung übernehmen

Dass Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 29.04.2011 – BVerwG 6 PB 21.10) hat klargestellt, dass die Dienststelle zwar die außergerichtlichen Kosten, die dem Personalrat durch Beauftragung eines Rechtsanwalts entstanden sind, zu tragen hat, sofern die Rechtsverfolgung nicht von vornherein aussichtslos war oder mutwillig betrieben wurde. Sie ist jedoch nicht verpflichtet, Rechtsanwaltskosten, die dem Personalrat im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren entstanden sind, auf der Grundlage...

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