Löwenkopf-Tätowierung schließt Einstellung bei der Polizei nicht aus
Ein Bewerber für den gehobenen Polizeivollzugsdienst des Landes NRW scheiterte zunächst daran, dass auf seiner linken Brust ist ein Löwenkopf mit aufgerissenem Maul in einer Größe von ca. 22 cm x 18 cm tätowiert ist. Zwar hatte er das Testverfahren erfolgreich durchlaufen, doch das Landesamt für Ausbildung, Fortbildung und Personalangelegenheiten der Polizei Nordrhein-Westfalen lehnte seine Einstellung ab. Es bestünden Zweifel...
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