Bundesverwaltungsgericht zur Anerkennung eines Körperschadens als Dienstunfall
Dauernde Einwirkungen führen nicht zu einem Dienstunfall Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 12.12.2019 (Az. 2 A 1.19) klargestellt, dass das Merkmal „plötzlich“ in der Legaldefinition des Dienstunfalls in § 31 Abs. 1 Satz 1 BeamtVG nur bei kurzzeitigen Begebenheiten erfüllt ist. § 31 Abs. 1 Satz 1 des Beamtenversorgungsgesetzes – BeamtVG) definiert den Dienstunfall als ein auf äußerer Einwirkung beruhendes,...
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