Wie Sie sicher festgestellt haben, stellt uns die Corona-Epidemie derzeit vor völlig neue Herausforderungen. Auch wenn sich nicht sagen lässt, wie die Lage am nächsten Tag sein wird, kann ich mit gutem Gewissen Folgendes feststellen:

Ich bin auch unter diesen besonderen Umständen in der Lage,
Sie rechtlich zu beraten und zu vertreten.

Auch in den letzten Tagen habe ich gerichtliche Anträge und Klagen anhängig gemacht, bin in verschiedenen Verwaltungsverfahren aktiv geworden und habe Beratungen durchgeführt. Die laufenden behördlichen und gerichtlichen Verfahren werden termingerecht weitergeführt.

Damit dies so bleiben kann, achte ich wie wir alle darauf, Infektionsmöglichkeiten zu reduzieren und wenn möglich ganz auszuschließen. Außerdem habe ich dafür gesorgt, dass ich selbst dann erreichbar, aber auch handlungsfähig bleiben könnte, falls ich in Quarantäne gehen müsste: Von meinem Heimarbeitsplatz habe ich vollen Zugriff auf meinen Büro-PC und kann nicht nur telefonieren und E-Mails schicken und empfangen, sondern auch Telefaxe und elektronische Nachrichten per beA versenden. Auf diese Weise kann ich vollumfänglich mit Gerichten und Behörden kommunizieren! Und für den „Fall der Fälle“ habe ich selbstverständlich für eine Vertretung gesorgt.

Da nicht abzusehen ist, wie viele Wochen oder Monate diese besondere Lage anhalten wird, möchte ich an dieser Stelle einige allgemeine Hinweise geben:

Beratung

Auch ich schätze das persönliche Gespräch sehr und ziehe es dem bloßen Kontakt per Telefon, E-Mail oder Post vor. Doch auch wenn es schwer fällt: Diese Zeiten erfordern ein Umdenken: Um sowohl Sie als auch mich nicht unnötig zu gefährden, sollte eine Beratung in der Regel nicht persönlich, sondern nur per Telefon und/oder E-Mail sowie auf Wunsch per Videokonferenz (s.u.) erfolgen. Erforderliche Unterlagen können per E-Mail, Fax, Post oder durch Einwurf in den Hausbriefkasten übermittelt werden.

Daüber hinaus biete ich eine Beratung per Videokonferenz an. Auf Ihrer Seite werden neben einer Internetverbindung lediglich ein PC oder Notebook mit Webcam und Mikrofon sowie Lautsprecher oder Headset benötigt. Möglicherweise reicht sogar ein Smartphone, was ich aber bislang noch nicht getestet habe. Sollten Sie daran Interesse habe, sprechen Sie mich bitte an.

Vertretung (gerichtlich oder außergerichtlich)

Behördliche oder Gerichtstermine dürften bis auf Weiteres nicht stattfinden. Andernfalls werde ich sie selbstverständich wahrnehmen.

Gerichtliche oder außergerichtliche (behördliche) Verfahren werden schriftlich oder elektronisch eingeleitet und betrieben. Dies könnte ich selbst dann gewährleisten, falls ich mich irgendwann einmal trotz aller Vorsicht in Quarantäne begeben müsste. Ich habe die dafür notwendigen technischen Vorkehrungen getroffen und kann deshalb auch von zuhause aus umfassend tätig werden.

Nehmen Sie Kontakt mit mir auf

Wenn Sie konkrete Fragen haben, können Sie mich gerne anrufen. Da ich in diesen Zeiten allerdings nicht so regelmäßig wie sonst im Büro sein werde, wäre es besser, wenn Sie mir eine E-Mail schreiben. Denn dann erfahre ich selbst dann von Ihrem Anliegen, falls ich gerade nicht ans Telefon gehen kann. Wenn Sie mir Ihre Rufnummer mitteilen, rufe ich Sie gerne zurück.

Sie können sich darauf verlassen, dass ich so gut wie möglich vorgesorgt habe. Auch in diesen Zeiten ist Ihr Anliegen bei mir in guten Händen!

Ich wünsche Ihnen, dass Sie gesund bleiben!

Martin Brilla
Rechtsanwalt

Martin Brilla · Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verwaltungsrecht

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