Monthly Archive: Februar, 2020

Nach Verweigerung der amtsärztlichen Untersuchung muss nicht nach einer anderweitigen Verwendungsmöglichkeit gesucht werden

Eigentlich versteht es sich von selbst, doch das OVG NRW hat es im Beschluss vom 26.2.2020 (6 A 3273/19) ausdrücklich klargestellt: Der Antrag auf Zulassung der Berufung weckt ferner keine Zweifel an der Richtigkeit der Feststellung des Verwaltungsgerichts, aufgrund der Weigerung des Klägers, sich amtsärztlich untersuchen zu lassen, sei es nicht erforderlich gewesen, gemäß § 26 Abs. 1 Satz 3,...

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