Bundesverwaltungsgericht: Grundlegende Entscheidung zur Reaktivierung
Das Bundesverwaltungsgericht hat mit Urteil vom 15.11.2022 (2 C 4.21) einige grundlegende Fragen geklärt: Der Antrag eines Ruhestandsbeamten auf erneute Berufung in das Beamtenverhältnis nach § 29 Abs. 1 BeamtStG muss entgegen der Auffassung einiger Gerichte nicht schriftlich gestellt werden. Der Dienstherr darf mit der Reaktivierung nicht solange warten, bis er einen passenden Dienstposten gefunden hat. Nach einem Antrag und...
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