Amtstierarzt „ausgebremst“?
Es ist vorteilhaft, frühzeitig einen Rechtsanwalt zu beauftragen, denn auf diese Weise kann sich eine Eskalation womöglich vermeiden lassen:
Mein Mandant züchtet gewerbsmäßig Hunde und verfügt über eine entsprechende Erlaubnis. Aufgrund einer Anzeige einer „Tierschützerin“ wurde der Amtstierarzt der Kreisverwaltung X. bei meinem Mandanten vorstellig und verlangte Zutritt zu einem Grundstück, das mein Mandant jedoch vermietet hat und über das er dementsprechend nicht verfügen darf. Dies wertete der Amtstierarzt jedoch so, als habe mein Mandant etwas zu verheimlichen und drohte ihm mit einer sofortigen Untersagung der Zucht.
Ein Gespräch in der Kreisverwaltung anlässlich meines umgehenden Antrags auf Akteneinsicht änderte an der Position des Kreises zwar nichts. Dem Amtstierarzt wurde jedoch verdeutlicht, dass sich mein Mandant gegen derartige Maßnahmen mit Hilfe verwaltungsgerichtlicher Maßnahmen zur Wehr setzen wird.
Seit diesem Termin sind mittlerweile mehrere Monate vergangen. Es hat den Anschein, als ob sich die Sache erledigt hat. Doch selbst wenn nicht, können sofort die erforderlichen Schritte beim zuständigen Verwaltungsgericht Aachen eingeleitet werden, um die Rechte meines Mandanten zu wahren.
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