Bußgeld wegen „Schwarzbaus“ erheblich reduziert
Der Rhein-Sieg-Kreis hatte gegen meine Mandantin wegen durchgeführter Arbeiten ohne die erforderliche Baugenehmigung einen Bußgeldbescheid in Höhe von 32.992,50 € (zzgl. Gebühren und Auslagen) erlassen. Eine Überprüfung der Bemessung des Bußgeldes anhand der Richtlinie des Bauaufsichtsamtes ergab, dass die Geldbuße unverhältnismäßig hoch erschien. Es gelang mir darzulegen, dass der Verstoß mit 18.062,90 € angemessen (und der Dienstanweisung entsprechend) geahndet wäre....