Ein Fachanwalt ist ein Rechtsanwalt, der auf einem bestimmten Fachgebiet besondere theoretische Kenntnisse und praktische Erfahrungen nachweisen kann. Der Titel „Fachanwalt“ wird von den Rechtsanwaltskammern verliehen, nachdem zuvor nach einem in der Fachanwaltsordnung festgelegten Katalog geprüft wurde, ob die Voraussetzungen der Fachanwaltsordnung erfüllt sind. Der Rechtsanwalt muss dafür nachweisen, dass er auf dem entsprechenden Fachgebiet über Kenntnisse und Fähigkeiten verfügt, die erheblich darüber hinausgehen, was üblicherweise durch die Ausbildung und die praktischen Erfahrung im Beruf vermittelt wird: Vor der Beantragung eines Fachanwaltstitels muss der Rechtsanwalt in der Regel einen mindestens 120 Stunden umfassenden Fachkurs absolvieren und mehrere Klausuren bestehen. Darüber hinaus muss er eine bestimmte Zahl von bearbeiteten Fällen im jeweiligen Fachgebiet nachweisen.

Wer eine Fachanwaltsbezeichnung führt, muss nachweisen, dass er sich im vorgeschriebenen Umfang (§ 15 Abs. 3 Fachanwaltsordnung: mindestens 15 Stunden pro Jahr) fachlich fortgebildet hat. Mehr zu meiner Fortbildung können Sie hier lesen.

Verwaltungsrecht

Ich bin seit 2001 Fachanwalt für Verwaltungsrecht und habe seither, aber auch schon vorher auf diesem Gebiet einige Erfahrungen sammeln können.

Das Verwaltungsrecht kann man grob als den rechtlichen Bereich bezeichnen, in dem auf einer Seite die Verwaltung beteiligt ist. Zu ihm gehören u.a.

  • öffentliches Baurecht
  • kommunales Abgabenrecht
  • Beamtenrecht
  • Gaststättenrecht
  • Gewerberecht
  • Personenbeförderungsrecht
  • Schul- und Hochschulrecht
  • Tierschutzrecht
  • Ausländer- und Asylrecht.

Wichtig: Da das Ausländer- und Asylrecht sehr umfangreich ist, wurde dafür kürzlich eine separate Fachanwaltschaft (Migrationsrecht) eingeführt. Ich bearbeite keine Fälle aus diesem Gebiet, arbeite aber mit einer Kollegin zusammen, die in diesem Bereich intensiv tätig ist. Bitte sprechen Sie mich bei Bedarf an.